des Vereins „Inklusiv auf Trab – Pferdefreunde Campe e.V.“
Die Mitgliederversammlung hat am 14.10.2025 auf Grundlage des § 3 (3) der Vereinssatzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
2. Die Beitragsordnung kann gem. § 8 der Satzung nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
§ 2 Beitragsverpflichtung
1. Die Mitglieder des Vereins sind nach § 3 (3) der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Dieser Beitrag beträgt:
- für Erwachsene: 50 €;
- für Minderjährige, Schüler:innen, Student:innen und Auszubildende: 30 €;
- für Familien:
- 1. Erwachsener: 50 €
- 2. Erwachsener: 40 €
- Jedes Kind: 20 € (minderjährig und im Haushalt mit dem 1. Erwachsenen lebend)
- Fördermitglied/passive Mitgliedschaft: 40 € (keine Arbeitsleistung)
2. Die Mitglieder sind verpflichtet eine jährliche Arbeitsleistung für den Verein zu erbringen. Diese umfasst 3 Stunden pro Jahr. Eine nicht geleistete Stunde kann durch eine Ersatzleistung in Form eines Geldbetrages in Höhe von 12 € pro nicht geleistete Stunde erbracht werden.
3. Der Beitrag ist zum 15. März jeden Jahres fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht.
Wird der Betrag nicht fristgerecht geleistet, erfolgt eine Mahnung. Diese ist mit Mahnkosten i. H. v. 5,00 EUR verbunden. Erfolgt auf diese Mahnung keine Zahlung, wird eine letzte Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten i.H.v. 10,00 EUR verbunden ist. Erfolgt auch auf diese Mahnung keine Zahlung und ist sie seit mehr als 6 Monaten fällig, kann das Mitglied gem. § 4 (3) der Satzung aus dem Verein ausgeschlossen werden.
4. Erfolgt die Aufnahme des Mitglieds bis zum 30.06., ist der volle Jahresbeitrag zu leisten; erfolgt die Aufnahme nach dem 30.06., ist nur die Hälfte des Jahresbeitrags zu leisten. Eine weitere Ermäßigung findet nicht statt.
5. Der Vorstand kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag ermäßigen, stunden oder erlassen.
6. Der Beitrag wird grundsätzlich im Rahmen eines SEPA-Verfahrens geleistet. Die Mitglieder sollen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Mitgliedsbeiträge werden zum 15.03. des Geschäftsjahres eingezogen. Wird der Beitrag durch Überweisung oder bar geleistet, erhöht sich der jeweilige Beitrag um 3 %. Die Beiträge sind auf folgendes Vereinskonto zu entrichten:
§ 3 Beitragskonto
Kreissparkasse Verden
IBAN: DE33 2915 2670 0020 9138 85 BIC: BRLADE21VER
